Einladung zu Jahreshauptversammlung der Freien Wähler Laudenbach am Freitag, 09. November 2018 um 20:00 Uhr im Kickers-Sportheim
Tagesordnung:
- Begrüßung und Eintragung in die Anwesenheitsliste
- Bericht des 1. Vorsitzenden: Aktuelle Kommunalpolitik aus dem Rathaus
- Bericht des Fraktionssprechers
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer, Entlastung der Vorstandschaft
- Wahl eines Wahlvorstandes
- Neuwahlen: Vorsitzender, 2 Stellvertreter, Kassier, Schriftführer/Öffentlichkeitsreferent, 2 Kassenprüfer
- Vorstellung des Bürgermeisterkandidaten
- Wünsche und Anträge
- Veranstaltungstermine
Zu dieser wichtigen Versammlung sind alle Mitglieder herzlich eingeladen!
Bernd Klein
1.Vorsitzender
„Die Demokratie setzt den kompetenten, gebildeten und wissenden Bürger voraus, der im Stande ist, nach Kriterien zu wählen“ (Peter Weibel).
Laudenbach. Die Info-Veranstaltung im Kickers-Sportheim über die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung hatte es in sich! 25 Vereinsvertreter, Handwerker und Mittelständler waren gekommen und sorgten mit ihren Fragen und Kommentaren für eine intensive Diskussion.
Referent Hubert Baumann, Unternehmensberater und Gründercoach aus Haibach, machte anhand vieler anschaulicher Praxisbeispiele deutlich, worauf es im Wesentlichen ankommt – auf den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, also Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Gesundheitsdaten, Bilder, auf denen Personen zu erkennen sind.
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Worauf Vereine, Handwerk und Mittelstand achten müssen!
Seit dem 25. Mai ist sie endgültig in Kraft: Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung – oder kurz: DSGVO. Als EU-weite einheitliche Regelung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten, will sie in erster Linie natürliche Personen vor Datenmissbrauch schützen.
Doch die neue Verordnung sorgt für Unsicherheit bei Unternehmen, Organisationen und Vereinen. Während sich große Unternehmen Berater und Datenschutzbeauftragte leisten, die die Umsetzung der DSGVO für sie übernehmen, sind Handwerker oder Vereine oftmals auf sich alleine gestellt. Für Angst sorgt zudem die in Deutschland übliche Abmahnregelung, mit der Wettbewerber mit Hilfe eines Anwaltes unliebsame Konkurrenten kostenpflichtig abmahnen können, wenn sie bei ihnen vermeintliche Gesetzesverstöße entdecken.
Laudenbach. Im Rahmen ihrer Bürgerinformationen hatten die Freien Wähler am Samstag, den 14. Juli, zu einem Ortsrundgang eingeladen. 17 Bürgerinnen und Bürger interessierten sich für den Zustand der Laudenbacher Trinkwasserhochbehälter.
In der Pumpstation Stefansberg erklärte Bauhofleiter und Wasserwart Dieter Stahl das Versorgungssystem und die Installationen. Vom Wasserwerk Mühlbachquelle fließt das dort aufbereitete Trinkwasser in freiem Gefälle hierhin und wird in den auf 220 Meter über NN liegenden Hochbehälter gepumpt. Der alte Hochbehälter am Stefansberg wurde 1927/28 im Zuge des erstmaligen Baus einer örtlichen Wasserleitung in Laudenbach errichtet. Er liegt auf Höhe 152 Meter über NN und hat ein Speichervolumen von 120 Kubikmetern. Vor 90 Jahren war nur der tiefliegende Altort zu versorgen. Die Baugebiete Bocksberg und Sommerberg gab es noch nicht. Aus der alten maroden Bausubstanz ist unschwer abzuleiten, dass eine Sanierung auf den heute erforderlichen technischen Standard keinen Sinn macht. Das Trinkwasser wird also künftig vom Wasserwerk im Mühlweg direkt zum Hochbehälter oben im Wald gepumpt.